Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis

Interview mit Ombudsmann Prof. Dr. Thomas Luhmann

Wissenschaftliches Arbeiten beruht auf Grundprinzipien des methodischen, systematischen und überprüfbaren Vorgehens, die in allen Disziplinen und international und interkulturell gleich sind. Zur Sicherung einer guten Qualität der wissenschaftlichen Praxis ist es unter anderem wichtig, Unredlichkeiten und Betrug im Umgang mit Forschungsergebnissen zu vermeiden. Dazu hat die Jade Hochschule zwei Ombudspersonen bestellt: Prof. Dr. Peter Wack (Fachbereich Ingenieurwissenschaften, Studienort Wilhelmshaven) und Prof. Dr. Thomas Luhmann (Fachbereich Bauwesen Geoinformation Gesundheitstechnologie, Studienort Oldenburg). Die Jade Welt (JW) fragt nach.

JW: Herr Luhmann, welche Aufgaben übernehmen Sie als Ombudsmann für gute wissenschaftliche Praxis?
Luhmann: Ombudspersonen sind Vertrauenspersonen der Hochschule, die Erfahrung in Forschung und Entwicklung haben und Anlaufstellen für Betroffene sind, wenn es zu Konflikten im Umgang mit Forschungsergebnissen kommen sollte.

JW: In welchen Situationen könnte man sich an Sie wenden?
Luhmann: Mögliche Situationen sind beispielsweise die Verhinderung der Publikation von Forschungsarbeiten durch Vorgesetzte, Publikationen ohne adäquate Nennung der Beteiligten, Mit-Autorenschaften ohne eigenen Beitrag an der Arbeit, die wissentliche Manipulation von Ergebnissen, Diebstahl von Daten oder Ergebnissen, Plagiatsvorwürfe oder Behinderungen der Forschungsarbeiten – also alles Fragen, die konkret eigene Forschungstätigkeiten betreffen. Personaldienstrechtliche Fragen oder Konflikte gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich der Ombudspersonen.

JW: Wie ist das weitere Vorgehen, wenn sich ein Konflikt anbahnt?
Luhmann: Betroffene Personen aller Statusgruppen können sich vertrauensvoll an die Ombudspersonen wenden, wenn ein Konfliktfall vorliegt. Die Ombudspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber der Hochschulleitung oder anderen Vorgesetzten. Der Fall wird besprochen und eine Vorprüfung vorgenommen. Dabei ist es wichtig, aus dem eigenen Erfahrungsschatz heraus zwischen berechtigten und unberechtigten Anschuldigungen zu unterscheiden. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass ein Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorliegt, wird eine unabhängige Untersuchungskommission eingerichtet. Sie untersucht den Fall weiter, spricht mit allen Beteiligten und zieht ggf. externe Gutachter hinzu. Wenn sich die Anschuldigungen bestätigen sollten, wird die Hochschulleitung einbezogen, die ggf. Sanktionen aussprechen oder weitere juristische Schritte einleiten kann.

Kontakt

Prof. Dr. Thomas Luhmann,
0441/ 7708 - 3172,
E-Mail: luhmann@jade-hs.de

Prof. Dr. Peter Wack,
04421/ 985 - 2277,
E-Mail: wack@jade-hs.de

JW: Seit wann gibt es an der Jade Hochschule Ombudspersonen?
Luhmann: Die Ombudspersonen gibt es bereits seit 2008, sie sind aber in der Hochschule nicht sehr bekannt. Inzwischen gibt es einen Arbeitskreis der niedersächsischen Ombudspersonen, der sich regelmäßig trifft und dabei auch Fallbeispiele bespricht und gemeinsame Empfehlungen für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen an den Hochschulen erarbeitet. Dies wird sich auch für die Jade Hochschule auswirken, die ihre Ordnung für gute wissenschaftliche Praxis bzw. die Arbeit der Ethikkommission in naher Zukunft darauf abstimmen sollte.