Nachgefragt: Prof. Dr. Uwe Weithöner erklärt Vorgaben bei IT-basierten Systemen

Aufgrund des weltweit raschen Ausbreitens des Corona-Virus steht die Jade Hochschule insbesondere vor der Herausforderung, technische Lösungen für die digitale Lehre bereitzustellen. Wo liegen die Herausforderungen? Maike Arnold (Presse & Kommunikation) fragt bei Prof. Dr. Uwe Weithöner, Vizepräsident für Internationales sowie Informations- und Mediensysteme nach…

Die Hochschule hat die besonderen Herausforderung des schnellen Umschaltens auf digitale Lehre angenommen und die elektronischen Lehr- und Lernsysteme in ihrer Kapazität erweitert sowie Lizenzen für neue Systeme erworben und eingerichtet. Worauf hat die Hochschule dabei besonders zu achten bzw. welche Bedingungen im Sinne der Compliance sind verbindlich und verpflichtend?

Weithöner: Die Hochschule ist verpflichtet, die IT-basierten Systeme, die im Rahmen der Hochschulaufgaben eingesetzt werden, bezüglich der technischen Daten- und Systemsicherheit, Barrierefreiheit, Endgeräteunabhängigkeit und bezüglich des persönlichen Datenschutzes nach DSGVO zu prüfen und stets aktuell zu halten. Die DSGVO verpflichtet uns bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten stets auskunftsfähig zu sein, auch oder insbesondere wenn die Daten durch Dritte verarbeitet werden.

Wie funktioniert das?

Weithöner: Dazu setzt die Hochschule eigene Ressourcen ein und arbeitet mit externen technischen und juristischen Experten sowie in Netzwerken zusammen. Nur so können alle Hochschulangehörigen verpflichtet werden, die von der Hochschule autorisierten und lizensierten Systeme einzusetzen. Bedienstete haben beispielsweise die Anweisung, in dienstlichen Angelegenheiten zur E-Mail-Kommunikation ausschließlich das System der Hochschule zu nutzen. Studierende erklären sich durch ihre Immatrikulation einverstanden, die Hochschulsysteme rechtsverbindlich zu nutzen.

Was bedeutet das beispielsweise für IT-Systeme, die spezialisiert und dezentral in Laboren oder Fachbereichen eingesetzt werden?

Weithöner: Die Beschaffung derartiger Systeme, die dezentral besondere Anforderungen erfüllen müssen, wird von unserem HRZ im Rahmen des Beschaffungsprozesses hinsichtlich der genannten Kriterien und hinsichtlich der Kompatibilität mit unserer zentralen Basis-IT begutachtet. Eine positive Stellungnahme, die bisweilen mit intensive Beratungen verbunden ist, wird für einen Beschaffungsvorgang vorausgesetzt. Pro Jahr begutachtet das HRZ dezentrale Investitionen für die Fachbereiche und Drittmittelprojekte im Wert von rund 1,7 Millionen Euro.

Gilt das auch für Applikationen, die sich an die Öffentlichkeit oder Hochschulöffentlichkeit wenden?

Weithöner: Das sind vielfach Informations- und Kommunikationssysteme mit sogenannten Apps auf den Endgeräten der Kunden. Ja, das Gesagte gilt grundsätzlich auch dafür, darüber hinaus sind sie hinsichtlich der Publikationsbedingungen zu überprüfen, zum Beispiel bezüglich Impressum, Verantwortung und Haftung sowie bezüglich Corporate Identity und Design. Die Verantwortung hierfür liegt im Ressort des Präsidenten.

Vielen Dank für das Gespräch!

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