DFG-Wahl: „Fachhochschulforschung im System etablieren“

Vom 21. Oktober bis 18. November werden die Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gewählt. Die Jade Hochschule wurde erstmals als Wahlstelle zugelassen. Die Jade Welt (JW) sprach mit Prof. Thomas Wegener, Vizepräsident für Forschung der Jade Hochschule.

JW: Herr Wegener, welche Bedeutung hat es für die Jade Hochschule als Wahlstelle der DFG zugelassen zu sein?

Wegener: In vielen Köpfen ist es auch heute immer noch so, dass Forschung im Wesentlichen an den Universitäten stattfindet. Insgesamt beschäftigt sich die DFG zu einem sehr überwiegenden Anteil mit universitärer Forschung. Der erste Schritt, hier eine angemessene Änderung herbeizuführen, ist die Änderung der Wahrnehmung und der Sichtbarkeit - und zwar nach innen und nach außen, zum Beispiel durch die Einrichtung einer Wahlstelle.

JW: Welche Rolle spielt die Mitwirkung an der Selbstverwaltung des Wissenschaftssystems?

Wegener: Durch die Teilnahme an der Wahl können unsere Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen die Zusammensetzung der Gremien mit beeinflussen. Mit der Wahlstelle in der Jade Hochschule zeigen wir, wie wichtig es uns ist, Fachhochschulforschung im System zu etablieren. Bei der Ausschreibung von Projekten, bei der Vergabe von Mitteln können die von unseren Forschern und Forscherinnen Gewählten in diesem Sinn Einfluss nehmen.

Aktuelle Informationen zur DFG-Wahl gibt es auf der Info-Seite der Jade Hochschule. Ansprechpartnerin ist Berit Müller.

Über die DFG-Wahl

Gewählt werden die Mitglieder der Fachkollegien für die Amtsperiode 2020–2023. Wahlberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können vom 21. Oktober bis 18. November 2019 aus der Kandidierendenliste Personen wählen, die ihr Fachgebiet in den nächsten vier Jahren in den Fachkollegien der DFG vertreten sollen. Insgesamt werden 632 Plätze in 211 Fächern und 49 Fachkollegien besetzt. Ungefähr 130.000 wahlberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im deutschen Wissenschaftssystem können die Fachkollegien der DFG in einer Online-Abstimmung wählen.

Wer darf wählen?
Die aktive Wahlberechtigung setzt das Vorliegen persönlicher Qualifikationen sowie die Zugehörigkeit zu einer Wahlstelle voraus. Für die aktive Wahlberechtigung persönlich qualifiziert sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich die mündliche Doktorprüfung abgelegt haben sowie Professorinnen und Professoren, wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben.

Warum wählen?
Mit Ihrer Wahl wirken Wissenschaftler_innen aktiv an der Selbstverwaltung der Wissenschaft mit, haben die Möglichkeit zur direkten fachnahen Mitbestimmung und stellen Sie Weichen für die Wissenschaftsförderung durch die DFG.

Über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Sie dient der Wissenschaft in all ihren Zweigen durch die Förderung von Forschungsprojekten an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen.

Die DFG fördert wissenschaftliche Exzellenz und Qualität durch die Auswahl der besten Projekte im Wettbewerb und setzt Impulse für die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit. Ihre besondere Aufmerksamkeit gilt dem wissenschaftlichen Nachwuchs und der Chancengleichheit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ferner berät sie Parlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen.

Organisatorisch ist die DFG ein privatrechtlicher Verein. Ihre Mitglieder sind deutsche Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Verbände und die Akademien der Wissenschaften. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben stehen der DFG jährlich derzeit 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung, die sie überwiegend von Bund (69 Prozent) und Ländern (30 Prozent), aber auch aus EU-Mitteln und privaten Zuwendungen erhält.